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Digitale Nachlassvorsorge: Sie legen fest, wir setzen um.
Nach Ihrem Tod räumen wir Ihre Online-Konten genau so auf, wie Sie es bestimmt haben, bevor Ihre Erben übernehmen. Zugänge gehen an die Menschen, die Sie ausgewählt haben.
- Für wen?
- Alle, die ihren Angehörigen die Arbeit abnehmen und Privates schützen möchten.
- Was Sie tun
- Im Erstgespräch festlegen, was mit jedem Konto passiert, und das Testament beim Notar ergänzen.
- Was wir tun
- Notfallzugänge einrichten, jährlich aktualisieren, nach Ihrem Tod aufräumen und Zugänge übergeben.
- Kosten
- 149 € Einrichtung, 39 € im Jahr; im Todesfall 299 € aus dem Nachlass
Was Sie bekommen
- Weisungsliste: Für jedes Konto legen Sie fest, was passieren soll: löschen, archivieren, in den Gedenkzustand versetzen, auf privat stellen oder an eine bestimmte Person übergeben.
- Notfallzugänge statt Passwörter: Wir speichern keine Passwörter. Gemeinsam mit Ihnen richten wir Notfallzugänge ein, zum Beispiel in Ihrem Passwortmanager oder über die Nachlassfunktionen von Google, Apple und Meta.
- Hinweisblatt für Ihren Notar: Damit Ihre Weisungen auch gegenüber den Erben gelten, regelt Ihr Notar das in Ihrem Testament.
- Jährliche Aktualisierung: Einmal im Jahr gleichen wir die Weisungsliste mit Ihnen ab.
- Ausführung im Todesfall: Nach geprüfter Todesmeldung und 14 Tagen Wartefrist setzen wir Ihre Weisungen um, jede Löschung im Vier-Augen-Prinzip.
- Abschlussbericht: Ihre Angehörigen erfahren, was erledigt wurde, nicht aber, was gelöscht wurde.
Preise
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Einrichtung | 149 € einmalig |
| Verwahrung und jährliche Aktualisierung | 39 € pro Jahr |
| Ausführung im Todesfall (bis 30 Konten) | 299 € aus dem Nachlass, jedes weitere Konto 5 € |
[PREISHINWEIS_UST] Mindestlaufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar.
Warum ein Testament dazugehört
Mit dem Tod gehen Ihre Konten auf Ihre Erben über. Ohne Testament können Ihre Erben unsere Vollmacht widerrufen, dann dürfen wir Ihre Weisungen nicht mehr ausführen. Zugänge an Menschen, die nicht Ihre Erben sind, können wir ohne Vermächtnis nur mit Zustimmung der Erben übergeben. Mit unserem Hinweisblatt regelt Ihr Notar beides. Die Kosten dafür sind nicht im Preis enthalten.
Was wir nicht tun
- Wir speichern keine Passwörter.
- Wir lesen keine Nachrichten, außer eine Weisung erfordert es, und wir werten nichts aus.
- Wir veröffentlichen nichts in Ihrem Namen, außer einem Wortlaut, den Sie selbst festgelegt haben.
- Wir beraten nicht rechtlich. Ihr Testament gestaltet ein Notar oder eine Kanzlei Ihrer Wahl.